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Textfeld: Zahnzusatzversicherung mit dem Testsieger
Textfeld: Zahnersatz

Mancher ahnt es ja schon, bevor der Zahnarzt die Diagnose stellt: Jetzt ist der Zahnersatz fällig. Wer vorher weiß, was dabei auf Ihn zukommt, sieht dem gelassener entgegen.

 

 

Untersuchung

Nach der Untersuchung des schmerzenden Zahnes und der Auswertung der Röntgenaufnahmen steht fest, der Zahn, bzw. die Zähne müssen raus. Zuerst erfolgt die Schmerzbehandlung und dann wir ein Termin zur Zahnentfernung vereinbart.

 

Behandlung

Der Arzt erklärt, welche Möglichkeiten des Zahnersatzes es gibt. Diese richten sich nach dem individuellen Befund des Patienten: Wo fehlen Zähne, ist bereits Zahnersatz vorhanden? Diese und andere Fragen werden bei der Beratung berücksichtigt.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit des festsitzenden Zahnersatzes - meist in Form von Brücken, aber auch als sogenannte Suprakonstruktion auf Implantaten und des Kombinationszahnersatzes. Dieser ist eine Verbindung von festsitzendem und klammerlosem abnehmbaren Ersatz. Außerdem gibt es eine komplett herausnehmbare, klammerverankerte Lösung.

Zusätzlich nennt der Zahnarzt die geschätzten Kosten für die infrage kommenden Möglichkeiten des Zahnersatzes sowie die Höhe des Festzuschusses, den die gesetzlichen Krankenkassen beisteuern.

 

Entscheidung treffen

Wer nach Befund, Diagnose und Beratung die Qual der Wahl hat, sollte Vor- und Nachteile der möglichen Behandlungen in Ruhe gegeneinander abwägen. Eine festsitzende Brücke bietet einen höheren Tragekomfort. Da für müssen jedoch Zähne, die als Brückenpfeiler dienen, abgeschliffen werden. Herausnehmbarer, klammerverankerter Zahnersatz bietet weniger Komfort, ist aber preiswerter als festsitzender Zahnersatz.

 

Die gesetzliche Krankenkasse

Steht die Entscheidung, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Auf diesem sind die Behandlungskosten aufgeführt. Den Plan erhält der Patient, der ihn zusammen mit seinem Bonusheft bei der Krankenkasse einreicht. Diese prüft diesen und ermittelt den Festzuschuss, den der Versicherte entsprechend seines Befundes für den geplanten Zahnersatz erhält. Darüber hinaus stellt sie fest, ob der Versicherte Anspruch auf einen Bonuszuschuss hat. Nach der Prüfung erhält der Versicherte den Heil- und Kostenplan mit einer zusätzlichen Information über die Höhe des Festzuschusses zurück. Den von der gesetzlichen Krankenkasse bearbeiteten Heil- und Kostenplan gibt er beim nächsten Termin seinem Zahnarzt oder lässt ihm direkt an diesen schicken.

 

Vorbehandlung

Bevor die Versorgung mir dem Zahnersatz beginnen kann, ist in einigen Fällen noch eine Vorbehandlung notwendig. Es kann zum Beispiel nötig sein, erst ein mal kariöse Zähne oder bei einer Parodontose das Zahnfleisch zu behandeln. Ebenfalls müssen nicht mehr erhaltungswürdige Zähne gezogen werden.

 

Beginn der Behandlung

Sind alle Vorbehandlungen abgeschlossen und liegt der bewilligte Heil- und Kostenplan vor, kann es losgehen. Im Falle eines festsitzenden Zahnersatzes werden die Zähne auf beiden Seiten der Lücke unter Betäubung abgeschliffen, um Platz für die künstliche Krone zu schaffen. Danach wird ein Abdruck sowohl vom betroffenen als auch vom Gegenkiefer genommen. Zum Schutz der geschliffenen Zähne stellt der Zahnarzt ein Provisorium aus Kunststoff her.

 

Zahntechnisches Labor

Die Abdrücke des Ober- und Unterkiefers werden im Zahnlabor mit einem Spezialgips ausgegossen. Die so entstandenen Modelle dienen dem Zahntechniker als Grundlage für die Anfertigung der Brücke. Sie besteht aus den künstlichen Kronen als Anker und dem Brückenzwischenglied, dem Ersatz für die fehlenden Zähne. In der Regel wird zuerst das Brückengerüst hergestellt, das der Zahnarzt bei dem Patienten einprobiert. Bei Gerüsten aus Metall fertigt der Zahntechniker dann anschließend die Verblendung.

 

Abschluss der Behandlung

Ist die Brücke fertig, setzt sie der Zahnarzt seinem Patienten ein. Eventuell müssen vorher noch kleinere Korrekturen vorgenommen werden, bis die Brücke perfekt sitzt und mit Dentalzement befestigt werden kann.

 

Rechnung

Wenn es sieh um eine Regelversorgung handelt, rechnet der Zahnarzt die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Zuschüsse direkt mit der Krankenkasse ab und stellt abschließend seinem Patienten den Eigenanteil in Rechnung. Er übernimmt für die Versorgung grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistung. In diesem Zeitraum muss er den Zahnersatz kostenfrei nachbessern und sogar erneuern, wenn Mängel die Ursache von Anpassungsproblemen sind. Deshalb sollte man sich sofort an seinen Zahnarzt wenden, wenn die neuen Zähne Kummer machen. Hilft selbst die Nachbesserung nichts, kann sich der Versicherte innerhalb der Zweijahresfrist an seine gesetzliche Krankkenkasse wenden. Die Krankenkasse unterstützt ihre Versicherten in solchen Fällen mit einer kostenfreien Begutachtung des Zahnersatzes.

Textfeld: Auf der Sicheren Seite

Zahnersatz kostet Geld- und in vielen Fällen nicht gerade wenig. Ab sofort verfügen Sie mit dem neuen Tarif INTER Dental Comfort („DC“) über einen neuen Zahnzusatztarif, der hilft, den Eigenanteil zu minimieren. Er kann von jedem GKV-Versicherten abgeschlossen werden. Es gibt keine Hürden: keine  Gesundheitsprüfung, keine Altersbegrenzung! Als Testsieger, auf dem Versicherungsvergleichs-portal von VergleichPortal.de, im Vergleich mit 22 Gesellschaften zeichnet er sich durch sehr gute Leistungen zum kleinen Preis aus.

Leistungen:

 

Übernahme der Kosten für Zahnersatz inkl. Implantologie zusammen mit der Leistung der GKV für alle Versorgungsformen zu 80%

 

keine Begrenzungen bei Gebührenordnung und Zahntechnik

 

eine Vorleistung der GKV ist erforderlich Ausnahme: Einbringen von Implantaten, wenn die GKV für die Suprakonstruktion leistet

Textfeld: Was kostenZähne?

Die GKV beteiligt sich mit Festzuschüssen an den Kosten des Zahnersatzes - also an Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung, darunter versteht man den medizinisch anerkannten und notwendigen Zahnersatz für den jeweiligen Befund.

 

Wer die regelmäßigen und von der GKV übernommenen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnimmt - Erwachsene einmal im Jahr, Kinder und Jugendliche zweimal  - erhöht den Festzuschuss nach fünf Jahren um 20 Prozent, nach zehn Jahren sogar um 30 Prozent.

 

Wer über ein geringes Einkommen verfügt, kann bei der GKV einen bis zu doppelt so hohen Festzuschuss für den benötigten Zahnersatz beantragen und so die Regelversorgung ohne, oder mit geringer Eigenbeteiligung bekommen.

 

Im gesetzlich festgelegten sichtbaren Zahnbereich beteiligt sich die Gesundheitskasse an den Kosten für Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff.

 

Für Behandlungen, die von der Regelversorgung abweichen, erhöht sich der Eigenanteil der Versicherten. Das ist beispiels-weise der Fall, wenn Ver-blendungen auch außerhalb des gesetzlich festgelegten Zahnbereichs gewünscht werden. Auch wenn man sich für einen andersartigen Zahnersatz entscheidet, der von der Regelversorgung grundsätzlich abweicht, fällt die eigene Beteiligung entsprechend höher aus. Den Festzuschuss für die Regelversorgung zahlt die GKV natürlich auch in diesen Fällen.

Textfeld: Zahnersatz im Ausland

Vor der Behandlung muss auch vom ausländischen Zahnarzt ein Heil- und Kostenplan erstellt werden, der bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird. Erst nach der Genehmigung darf mit der Behandlung begonnen werden.

 

Garantie und Ersatzansprüche unbedingt vorher klären. Sonst kann es schwierig werden, Schadenersatz vom behandelnden Zahnarzt, beispielsweise in Osteuropa einzuklagen.

 

Genügend Bargeld mitnehmen, da die Behandlung meist sofort bezahlt werden muss. In jedem Fall eine detaillierte und quittierte Rechnung geben lassen, die dann bei ihrer Krankenkasse eingereicht werden kann.

 

Zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten sollten ebenfalls mit einkalkuliert werden.

 

Bei Qualitätsmängeln und Nachbehandlungen können weitere Reisen und damit natürlich auch weitere Kosten anfallen. Selbstverständlich zahlt die Krankenkasse auch bei einer Behandlung im EU-Ausland den gesetzlichen Festzuschuss.

 

Eine weitere Möglichkeit, Kosten für anstehenden Zahnersatz zu senken, ist der Preisvergleich zwischen mehreren Anbietern.

Textfeld: Besonderheiten

■ Keine Gesundheitsprüfung

■ Keine Altersbegrenzung

Ausschlüsse:

 

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne

 

Für vor Versicherungsbeginn angeratene bzw. begonnene Maßnahmen

Textfeld: Musterbeispiel
Textfeld: Anzeige
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Allgemeine Summenbegrenzung pro Jahr:

 

4.500,– € Rechnungsbetrag (in den ersten 4 Jahren sind andere Summenbegrenzungen zu beachten). Der Höchstbetrag von 4.500,– € erhöht sich auf 6.000,– € pro Jahr, wenn für die letzten 3 Versicherungsjahre vor einer Zahnersatzbehandlung eine jährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) nachgewiesen wird (quittierte Rechnung des Zahnarztes).

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Brillen, Zahnersatz, Heilmittel: bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostet alles extra. Eine private Zusatzversicherung übernimmt einen hohen Prozentsatz der Eigenleistungen und entlastet Ihren Geldbeutel. Das Krankentagegeld (KTG) sichert Sie zusätzlich ab.

Textfeld: Übersicht Zahnzusatzversicherung
Textfeld: Angebot und Antrag
Flussdiagramm: Alternativer Prozess: Private KV
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Textfeld: Partnerprogramm

Vergleich Zahnzusatzversicherung

 

Eintrittsalter 20

Eintrittsalter 35

Eintrittsalter 50

Leistung bei Musterfall

Leistungs- Index

 

Weiblich

Männlich

Weiblich

Männlich

Weiblich

Männlich

Inter Dental Comfort

2,11 €

2,11 €

9,30 €

9,30 €

16,02 €

16,02 €

1.545,96 €

169

Gothaer MediDent

2,67 €

2,06 €

15,22 €

12,00 €

19,76 €

16,58 €

1.545,96 €

136

Continentale CEZK

2,38 €

1,96 €

14,52 €

11,22 €

19,36 €

15,73 €

1.418,25 €

131

Hanse Merkur EZ

4,77 €

3,96 €

6,89 €

5,85 €

8,55 €

7,98 €

764,70 €

121

Barmenia ZG

3,13 €

3,02 €

21,00 €

16,60 €

26,32 €

21,79 €

1.755,62 €

115

...

...

...

...

DKV Optident

14,91 €

12,85 €

20,54 €

18,40 €

23,82 €

22,37 €

1336,25 €

71

ARAG Z 100

15,37 €

11,90 €

26,65 €

19,60 €

33,41 €

24,83 €

1545,96 €

70

AXA EG ZPlus

12,11 €

9,80 €

16,56 €

13,40 €

19,53 €

16,91 €

892,16 €

61

Karstadt Quelle ZEF/ZEE

7,50 €

7,50 €

17,80 €

17,80 €

19,80 €

19,80 €

493,26 €

34

 

* Der Leistungsindex zeigt das Verhältnis der durchschnittlichen Monatsbeiträge zur geleisteten Zahlung, bezogen auf den dargestellten Musterfall. Je höher der Leistungsindex, desto besser das Preis– Leistungsverhältnis.

Monatsbeiträge

INTER DentalComfort:

 

Alter

Beitrag

0 - 20

2,11 €

21 - 40

9,30 €

41 - 60

16,02 €

Ab 61

17,64 €