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Die gesetzlichen Krankenkassen schränken ihre Leistungen immer stärker ein. Sichern Sie sich mehr Leistung für weniger Geld mit einer privaten Krankenversicherung (PKV): finden Sie eine private Krankenversicherung im Vergleich. |


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Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben - Sie können sich privat Krankenversichern.
Gehören Sie dazu:
· Höher verdienende Arbeitnehmer · Selbstständige · Beamtenanwärter / Beamte · Heilfürsorgeberechtigte
Damit sind Sie nicht verpflichtet, für einen Beitrag von bis zu 580 EURO in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Wobei Sie als Mitglied der GKV ohnehin von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Reformgesetzen insgesamt immer weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen. Und auch die Zukunft ist besorgniserregend. |
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Wer kann sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden?
· Besserverdienende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (47.250€) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung frei, sie brauchen deshalb eine Private - Kranken - Vollversicherung. · Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht Versicherungspflichtig, Sie benötigen daher eine private Krankenversicherung. · Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei, sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall mindestens 50%) benötigen sie daher eine private Krankenversicherung für Beamte abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch. · Heilfürsorgeberechtigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung frei, sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge, und zwar je nach Bundesland - während der gesamten aktiven Dienstzeit bis zur Pensionierung oder - nur während der Ausbildung. Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte brauchen deshalb eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale Vollversicherung - abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch. |


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